Liebe Eltern!

Es gibt vom Kultusministerium in Hannover nun neue Kriterien für die Aufnahme von Kindern in der Notbetreuung.

  1. Der Notdienst gilt weiterhin für Personen aus den folgenden, systemrelevanten und Infrastruktur sichernden Berufsgruppen des Gesundheitsbereiches (Medizin und Pflege), der Polizei sowie der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes sowie des Justizvollzugs, sowie für Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen.
  1. Nach der Erweiterung der versorgungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder von Erziehungsberechtigten, die in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind, aufzunehmen. Das können etwa Beschäftigte aus den Bereichen Energieversorgung, Wasserversorgung, Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informations- und Telekommunikation (insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr), sowie Medienkommunikation sein sowie besondere Härtefälle wie z. B. Alleinerziehende, drohende Kündigung, erheblicher Verdienstausfall.

Daher sollten auch Erziehungsberechtigte aus den vorgenannten Beufsgruppen die Möglichkeit haben, in dringenden Fällen auf die Notbetreuung zurückzugreifen, sofern eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist. Im Schreiben aus dem MK heißt es weiter:

„Dabei gilt für alle relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus. Diese Priorität müssen alle Verantwortlichen stets im Blick behalten!“

Die GS Heideschule wird weiterhin einen Notdienst in der Zeit von 8:00-13:00 Uhr anbieten. 

Ich bitte alle Eltern, die die o.g. Kriterien erfüllen und eine Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, um eine Meldung an post@heideschule-schwanewede.de mit folgendem Inhalt:

  • Name des Kindes und Klasse
  • Berufe beider Elternteile
  • Name der Arbeitgeber und Angabe der täglichen Arbeitszeiten

Anmeldungen werden jeweils bis zum Vortag um 13.00 Uhr berücksichtigt, vor Wochenenden bis Freitag 13.00 Uhr.

Wir bitten darum, dass ihr Kind von maximal 1 Person gebracht oder abgeholt wird! Die Schule soll von den Erziehungsberechtigten nicht betreten werden!

„Die Maßnahmen sind weitreichend und einschneidend. Aber sie sind notwendig. Wir stellen um auf Notbetrieb“, sagt Kultusminister Tonne. „Alleroberste Priorität hat der Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Kinder und Jugendliche können Überträger sein und das Virus in ihre Familien bringen. Das kann sehr gefährlich sein, insbesondere für ältere Menschen, Großeltern, Bekannte, Verwandte. Aber auch Kinder können erkranken. Um die Infektionen zu verlangsamen, müssen wir den Verbreitungsweg über Schulen und Kitas ausbremsen. Nicht notwendige Kontakte müssen vermieden werden. In diesem Zusammenhang appelliere ich auch an die Eltern, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder Verabredungen und Treffen mit anderen auf das Notwendigste beschränken.“

Bitte prüfen Sie daher eingehend, auch aufgrund der bundesweit beschlossenen Maßnahmen zum Kontaktverbot, ob es eine andere Betreuungsmöglichkeit gibt! Wichtig ist außerdem, dass nur gesunde Kinder in die Notbetreuung gebracht werden dürfen. Es findet kein Unterricht statt! 

Mit freundlichem Gruß 

Thorsten Lesemann