FÖRDER- UND FORDERKONZEPT

Förder- und Forderkonzept der Heideschule Schwanewede

Bezug: Nds. Kultusministerium: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur inklusiven Schule (Stand: Dez. 2019)
Förderung und Forderung von Kindern im Rahmen der präventiven Förderung und mit festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Inklusion an der Heideschule Schwanewede (Stand: August 2020)

1. Leitideen/Förderziele

Unser Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern die Teilnahme am Unterrichtsgeschehen durch verschiedene Förder- und Forderangebote zu ermöglichen.
Unter Berücksichtigung der individuellen Lernausgangslage sollen unsere SchülerInnen ihre Bildungsziele erreichen können.
Zudem wollen wir sie unterstützen, ihre kognitiven Ressourcen optimal einzusetzen und ihre Persönlichkeitsentwicklung zu stärken.

2. Förderkonzept

»Seit der Einführung der Inklusion im Jahr 2013 gestalten die kommunalen Schulträger ihre Schulen schrittweise zur inklusiven Schule um. () An den Grundschulen wird seit dem Schuljahr 2016/17 in allen vier Schuljahrgängen inklusiv unterrichtet. Alle Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen gehen zur Grundschule.
Schülerinnen und Schüler mit einem anderen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung können an einer Grundschule oder einer dem Unterstützungsbedarf entsprechenden Förderschule bzw. Förderklasse angemeldet werden (Nds. Kultusministerium).«
Das Niedersächsische Schulgesetz sieht in §4 vor, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an allgemeinen Schulen unterrichtet und erzogen werden sollen, sofern dort ihrem individuellem Förderbedarf entsprochen werden kann.
»Jeder Grundschule wird rechnerisch pro Klasse eine sonderpädagogische Grundversor-gung in Höhe von 2 Stunden zugewiesen. Die Gesamtzahl dieser Stunden kann in der Schule je nach Schwerpunktsetzung individuell aufgeteilt werden. Schulen entscheiden darüber eigenverantwortlich (ebenda).«
Jede Schülerin/jeder Schüler kann nach individuellen Bedürfnissen gefördert und gefordert werden. Die Förderung/Forderung kann sowohl im Rahmen des Klassenunterrichts, als auch in Kleingruppen oder Einzelsituationen erfolgen.

Bereits der Unterricht im Klassenverband bietet vielfältige Möglichkeiten der Förderung:

  • Individuelle Fördermaßnahmen während der Tages- bzw. Wochenplanarbeit
  • Individualisierende Lernangebote
  • Reduzierung des Umfangs
  • Individuelle Arbeitszeiten
  • Verschiedene Anspruchsniveaus
  • Zusammenarbeit der Schülerinnen und Schüler in Partner – oder Gruppenarbeit
  • Erstellung von Nachteilsausgleichen
  • Entspannungsphasen
  • Förderung verschiedener Wahrnehmungskanäle

Reichen jedoch Maßnahmen zur Differenzierung innerhalb des Unterrichts nicht aus, Lern-schwächen oder Lernrückstände unterschiedlichster Art auszugleichen, greift die präventive Unterstützung mit Einzel- oder Gruppenangeboten in Zusammenarbeit zwischen Regel – und Förderschullehrkraft. Eine gezielte Förderung oder Forderung wird außerdem durch Regelschullehrkräfte angeboten (Förder-, Sportförder-, Forder- und Kleingruppenunterricht).

Greifen die präventiven Förderangebote nicht ausreichend und liegt der Verdacht eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs vor, wird nach gemeinsamer Überlegung der Förderschullehrkraft mit der Klassenlehrkraft ein Gespräch mit den Eltern gesucht. Die Eltern erhalten Informationen über den aktuellen Stand ihres Kindes und zur Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf (FB _). Die Schulleitung leitet das Verfahren zur Überprüfung auf sonderpädagogische Unterstützung ein, indem sie einen Antrag an die Schule am Klosterplatz sendet. Diese beauftragt eine Förderschullehrkraft mit der Überprüfung auf sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Die Eltern erhalten das erstellte Gutachten mit einer Einladung zur Förderkommission, in der mit Eltern, Schulleitung, Klassen- und Förderschullehrkraft eine Empfehlung zur weiteren Beschulung erstellt wird. Diese wird an die Landesschulbehörde gesendet, welche über eine mögliche Erteilung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entscheidet und Eltern und zuständige Schule über diese Feststellung informiert.

Erforderliche sonderpädagogische Unterstützung bei festgestelltem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf durch ein Gutachten wird von einer Förderschullehrkraft in Zusammen-arbeit mit den jeweiligen Klassen- oder Fachlehrkräften durchgeführt.

SchülerInnen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bereich Lernen oder geistiger Entwicklung werden zieldifferent nach dem jeweiligen Kerncurriculum unterrichtet. Sie erhalten Berichtzeugnisse mit der Bemerkung, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mit dem jeweiligen Schwerpunkt vorliegt und sie zieldifferent unterrichtet werden.

3. Die Aufgaben der Förderschullehrkräfte

3.1 Die Aufgaben der Förderschullehrkräfte vor Ort

Die Tätigkeiten /Aufgaben der Förderschullehrkräfte beinhalten:

  • Beratung von Lehrkräften und Eltern
  • Absprachen mit beteiligten Institutionen wie weiterführende Schulen, Jugendamt, Kinderzentrum, Gesundheitsamt, Begegnungsstätte/Hort, Kinderheim, Kindergarten, Kinder-/ Fachärzten und anderen Einrichtungen, die das Kind betreffen
  • Unterstützung der jeweiligen Regelschullehrkraft bei der Erstellung, Evaluierung und Fortführung eines (präventiven) Förderplans
  • ggf. Durchführung von Diagnostikinstrumenten in Zusammenarbeit mit der Regel-schullehrkraft
  • Erstellung von Gutachten zur Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstüt-zungsbedarfs in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrkraft
  • Erstellung, (halbjährliche) Evaluierung und Fortführung eines Förderplans bei sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Regelschullehrkraft
  • Beratung der Regelschullehrkraft zu individuellem Förder-/Unterrichtsmaterial
  • Beratung der Regelschullehrkraft bei Tests und ggf. Erstellung von Lernstands-erhebungen / Tests
  • Beratung und Kontakt zum Mobilen Dienst und weiterer externer Stellen (z.B. Hochbegabung)
  • Gemeinsame Erstellung von Berichtzeugnissen bei SchülerInnen mit sonderpädago-gischem Unterstützungsbedarf
  • Gemeinsame Evaluierung des weiteren Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung im Rahmen der Zeugniskonferenzen
  • Sprachförderung bei GA Sprache und präventive Förderung im 1. Schuljahr
  • Erstellung eines Übergangsgutachten am Ende des 4. Schuljahres zur Ermittlung des aktuellen Unterstützungsbedarfs

3.2 Möglichkeiten der Beratung durch externe Förderschullehrkräfte

Bei zusätzlichem Beratungsbedarf in den Förderschwerpunkten Sehen, Hören, körperlich motorischer Entwicklung, emotional sozialer Entwicklung, Autismus-Spektrum-Störungen und Unterstützter Kommunikation kann der jeweilige Mobile Dienst der Landesschulbehörde durch Förderschullehrkräfte mit spezifischen Kenntnissen in den entsprechenden Förderschwerpunkten hinzugezogen werden.