Schulvorstand

Informationen zum Schulvorstand als neuem Beschlussorgan der Schule in Niedersachsen

Mit der Einführung der Eigenverantwortlichen Schule am 1.8.2007 erhalten die Schulen neue Möglichkeiten, ihre Qualität selbst weiterzuentwickeln.

Der Schulvorstand ist das neue zentrale Organ der Schule, in dem Lehrkräfte und Eltern mit gleicher Verantwortung zusammenarbeiten.

Wichtige Fragen und Antworten zum Schulvorstand   
(Quelle: Flyer des Kultusministeriums zum Thema „Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule“, April 2007)

 

Wie ist der Schulvorstand zusammengesetzt?

– Bei Grundschulen mit bis zu 20 Vollzeit-Lehrkräften hat er acht Mitglieder.
– vier Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte einschließlich der Schulleiterin / des Schulleiters
– vier Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten.

Hat der Schulvorstand weitere Mitglieder?

Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Schulvorstand berufen. Zu einzelnen Themen können fachkundige Gäste eingeladen werden.

Von wem und wann werden die Mitglieder des Schulvorstandes gewählt?

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte werden in der Gesamtkonferenz gewählt (ohne Beteiligung der Elternvertreter). Die Vertreterinnen und Vertreter der Erziehungsberechtigten werden durch den Schulelternrat gewählt.

Wie wird gewählt?

Die Wahlen erfolgen nach den Grundsätzen der Persönlichkeitswahl. Auf Antrag können Sie geheim durchgeführt werden.

Wie lang ist die Amtszeit der gewählten Schulvorstandsmitglieder?

– Sie werden für zwei Jahre gewählt.

Muss die Wohl der Stellvertreterinnen oder Stellvertreter der Schulvorstandsmitglieder personengebunden erfolgen?

Nein, die Art und Weise der Stellvertretung ist nicht vorgegeben und kann von den Gremien selbst bestimmt werden.

Finden bei Ausscheiden von Mitgliedern Nachwahlen statt?

Wenn ein Mitglied ausscheidet, rückt ein stellvertretendes Mitglied nach. Für den Rest der Amtszeit wird ein stellvertretendes Mitglied nachgewählt.

Müssen die Elternvertreterinnen oder -vertreter Mitglied im Schulelternrat sein?

Nein. Wählbar in den Schulvorstand sind alle Erziehungsberechtigten, die Kinder an der Schule haben. Es ist jedoch sinnvoll, durch die Wohl sicherzustellen, dass mindestens ein Vorstandsmitglied dem Schulelternrat angehört.

Wer ist der oder die Vorsitzende des Schulvorstandes?

Die Schulleiterin / der Schulleiter ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender. Bei Stimmengleichheit gibt ihre bzw. seine Stimme den Ausschlag. Kann sich die Schulleiterin bzw. der Schulleiter im Vorsitz des Schulvorstandes vertreten lassen?

Im Fall der Verhinderung oder Krankheit wird die Schulleiterin / der Schulleiter durch die stellvertretende Schulleiterin / den stellvertretenden Schulleiter vertreten.

Wann tagt der Schulvorstand zum ersten Mal und wer lädt ein?

Die Schulleiterin / der Schulleiter beruft den Schulvorstand zu einer ersten Sitzung ein, wenn die Mitglieder des Schulvorstandes durch die entsprechenden Gremien gewählt worden sind.

Können die Schulvorstandsmitglieder die Einberufung einer Sitzung verlangen?

Der Bedarf oder die Notwendigkeit einer Sitzung kann bei der Schulleitung angezeigt werden. Die Schulleiterin / der Schulleiter entscheidet nach eigenem Ermessen über die Notwendigkeit einer Einberufung und lädt als Vorsitzende/Vorsitzender zur Sitzung ein.

Wie oft muss der Schulvorstand tagen?

Die Schulleiterin / der Schulleiter beruft den Schulvorstand ein. Die Tagungsfrequenz ist abhängig von den im Schulvorstand anstehenden Beratungen und Entscheidungen.

Tagt der Schulvorstand öffentlich?

Nein. Der Schulvorstand tagt nicht öffentlich.

Wann ist der Schulvorstand beschlussfähig?

Der Schulvorstand ist beschlussfähig, wenn zur Sitzung ordnungsgemäß eingeladen wurde (angemessene Ladungsfrist, Einladung an alle Mitglieder). Die Beschlussfähigkeit ist jedoch nicht abhängig von der Anwesenheit einer bestimmten Anzahl von Schulvorstandsmitgliedern. Es kann jedoch vertagt werden.

Was passiert, wenn an einer Schule Lehrer- oder Elternvertreter nicht in hinreichender Zahl gewählt wurden?

Der Schulvorstand ist auch dann einzuberufen. Auch ein nicht voll besetzter Schulvorstand nimmt seine Rechte in vollem Umfang wahr.

Wie ist der Schulträger beteiligt?

Er wird zu allen Sitzungen eingeladen und kann mit beratender Stimme und Antragsrecht teilnehmen.

Worüber entscheidet der Schulvorstand?

Der Schulvorstand entscheidet über:
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom Kultusministerium eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“),
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin / des Schulleiters,
3. Anträge auf Genehmigung einer besonderen Organisation (z.B. Ganztagsschule)
4. die Ausgestaltung der Stundentafel
5. Schulpartnerschaften
6. Anträge auf Genehmigung von Schulversuchen,
7. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Grundschulen,
8. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen,
9. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule,
10. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (Selbstevaluation) und
11. Vorschläge für das Schulprogramm und die Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulvorstand).