Eltern-Vorab-Orientierung für den Fall des Wechsels in Szenario B (Wechselmodell)
Sehr geehrte Eltern der Heideschule!
Für den Fall, dass das Gesundheitsamt einen Wechsel in Szenario B verfügen sollte oder das Kultusministerium einen landesweiten Wechsel in Szenario B anordnen sollte (was beides passieren kann, aber nicht passieren muss), möchte ich Sie bereits jetzt über die für Sie wichtigsten Details informieren:
- Wie in der Zeit zwischen Ostern und Sommer würde die Heideschule wieder in ein tägliches Wechselmodell mit Halbgruppen (Gruppe A & Gruppe B) eintreten. Dieses Modell hat sich bewährt, sodass auch die Schwaneweder Schulen, die vorher ein anderes Modell gefahren sind, hierzu übergegangen sind. Zu welcher Gruppe Ihr Kind gehört, teilen Ihnen Ihre Klassenlehrkräfte mit.
- Stand heute (09.11.) würde ein vom Gesundheitsamt verfügter Wechsel in Szenario B für 2 Wochen gelten, danach Rückkehr in den Regelunterricht.
- So können Sie im Falle eines Falles schon jetzt planen:
Sollten wir in einer ungeraden Kalenderwoche (KW 47, 49, 51) mit dem Halbgruppenunterricht beginnen:
Woche 1 Woche 2
Start bzw. Unterricht an Wochentag: Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr
Halbgruppe: A B A B A B A B A B
Sollten wir in einer geraden Kalenderwoche (KW 46, 48, 50, 52/Mo/Di) mit dem Halbgruppenunterricht starten, sähe es wie folgt aus:
Start bzw. Unterricht an Wochentag: Mo Di Mi Do Fr Mo Di Mi Do Fr
Halbgruppe: B A B A B A B A B A
- Wichtige Änderungen bei Eintritt in Szenario B
Beim Übergang in Szenario B würde der Ganztagsbetrieb an Offenen Ganztagsschulen – wie die Heideschule eine ist – eingestellt werden.
„Um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten“ fänden in Szenario B deshalb
„Klassenübergreifende Projekte und Arbeitsgemeinschaften“ nicht statt (aus: Leitfaden
Schule in Corona Zeiten, 2.0; Nds. Kultusministerium)
Dies würde bei einem Wechsel in Szenario B bedeuten, dass
die Betreuung, AGs sowie Förder- und Forderunterricht nicht mehr stattfinden
würden (Grundlage „Schule in Corona-Zeiten 2.0“, Kultusministerium NDS.).
In Szenario B würden dann folgende Unterrichtszeiten gelten:
- Klassen: täglich 7.45 – 11.20 Uhr
- Klassen: & Fr: 7.45 – 12.25 Uhr; Di, Mi, Do.: 7.45 – 11.20 Uhr
- & 4. Klassen: Mo. – Fr. 7.45 – 12.25 Uhr
- Ein Wechsel nach dem Unterricht in die Notbetreuung ist nicht möglich.
5) NOTbetreuung:
An Nicht-Präsenztagen würde eine NOTbetreuung von 8.00 bis 13.00 Uhr angeboten werden. Hierzu bitte ich (Stand 09.11.20) folgendes dringend zu beachten:
„(4) Für die Dauer einer Anordnung nach Absatz 2 und einer Untersagung nach Absatz 3 ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen an Schulen für Kinder in Schulkindergärten und für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr zulässig.“ … „Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.“
(Quelle: Rundverfügung Nr. 21/2020; Zur Anwendung der Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2)
Hier könnten wir (Stand: 09.11.20) aus personellen und räumlichen Gründen und unter Beachtung der Vorgaben analog zu den Regeln zur Bildung von Kohorten im Ganztag maximal 2 Gruppen anbieten:
Gruppe 1: SKG/1. Klassen/2.Klassen (insgesamt max. 15 Kinder & 1 Betreuungskraft)
Gruppe 2: 3. & 4. Klassen (insgesamt max. 15 Kinder & 1 Betreuungskraft)
(Quelle: Leitfaden Schule in Corona-Zeiten 2.0, Nds. Kultusministerium)
Ich bitte Sie aus oben dargestelltem Grund sehr eindringlich, die NOTbetreuung nur in Anspruch zu nehmen, wenn Sie hierauf alternativlos angewiesen sind und die obigen Kriterien erfüllen.
Mit freundlichen Grüßen aus der Heideschule
T. Lesemann