Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der Heideschule! 

Heute wende ich mich mit neuen Informationen aus dem Kultusministerium hinsichtlich der Gestaltung der Wochen bis zu den Weihnachtsferien an euch und Sie!

Sport an der Heideschule

Nach Erhalt und Durchsicht der letzten beiden Rahmen-Hygiene-Pläne 4.0 und 4.1, die beide in dieser Woche gekommen sind, haben die Fachkonferenz Sport in Abstimmung mit der Schulleitung der Heideschule entschieden, dass Sportunterricht ab sofort draußen als Spielestunde stattfindet, da es uns nicht umsetzbar erscheint, die in Szenario 3 A vorgegebenen 2 Meter Abstand in der Halle während der gesamten Sportausübung einzuhalten.

Weihnachtsferien

Wie Sie dem Ministerbrief, den Sie von Ihren Klassenlehrkräften erhalten haben, entnehmen konnten, beginnen die Weihnachtsferien 2 Tage früher.

Montag, der 21.12.2020 und Dienstag, der 22.12.2020 ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei, allerdings wird an beiden Tagen von 8.00 bis 13.00 Uhr eine NOTbetreuung angeboten, in der NOTbetreuung findet kein Unterricht statt (s. weiter unten)!

Außerdem können diejenigen von Ihnen einen formlosen Härtefall-Antrag bei Ihren Klassenlehrkräften auf Befreiung der Präsenzpflicht Ihrer Kinder am Donnerstag, 17.12. und Freitag, 18.12. stellen, die mit vulnerablen Familienangehörigen gemeinsam Weihnachten feiern möchten.

  Ein Härtefall kann laut Kultusministerium ausnahmsweise angenommen werden,

„wenn die Schülerin oder der Schüler“ bzw. der/die Erziehungsberechtigte „durch Erklärung glaubhaft macht, dass sie oder er mit Familienangehörigen, die aufgrund ihres Alters (ab 60 Jahre) und/oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gemäß RKI gehören, gemeinsam Weihnachten feiern möchte.

Die Tage 17., 18., 21. und 22.12. stellen bei Erfüllung dieses Kriteriums keine Fehltage dar. Die Lehrkräfte sind an diesen beiden Tagen entsprechend ihres Stundenplans in der Schule.

 

Notbetreuung

Montag, den 21.12. und Dienstag, den 22.12. wird in der Schule jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr eine NOTbetreuung angeboten. Unterricht findet hier nicht statt! Hinsichtlich der NOTbetreuung bitte ich folgendes zu beachten:

„(4) Für die Dauer einer Anordnung nach Absatz 2 und einer Untersagung nach Absatz 3 ist die Notbetreuung in kleinen Gruppen an Schulen für Kinder in Schulkindergärten und für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis 6 in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr zulässig.“ … „Die Notbetreuung ist auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß zu begrenzen. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.“ (Quelle: Rundverfügung Nr. 21/2020; Zur Anwendung der Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2)

Aus Gründen der Planungssicherheit bitte ich um verbindliche Anmeldung über die Klassenlehrkräfte bis Montag, 07.12.2020

Der folgende Punkt betrifft ausschließlich alle Schülerinnen und Schüler, die sich im Ganztag befinden:

Der neue Rahmen-Hygiene-Plan 4.1 schreibt uns vor, dass wir organisatorische Änderungen vornehmen müssen. Uns ist laut Rahmenhygieneplan 4.1 in Stufe 3A zwingend vom Kultusministerium vorgegeben, dass wir alle Kurse ab der kommenden Woche ausschließlich nach Kohorten/getrennten Schuljahrgängen einteilen müssen. Es wird daher zu Änderungen bei der Einteilung der Kurse kommen, an denen Ihre Kinder teilnehmen. Diese Neueinteilung werden wir dann bis zum Ende dieses Halbjahres so beibehalten, um nicht bei sich ändernden Inzidenzwerten immer neue Veränderungen vornehmen zu müssen. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass wir Schulen diese Maßnahmen umsetzen müssen!

Aber ich bin mir ganz sicher, dass das auch in Ihrem Sinne ist, um den bestmöglichen Schutz für Ihre Kinder zu gewährleisten und (mögliche) Quarantänemaßnahmen so begrenzt wie möglich ausfallen zu lassen.

Aus diesem Grund werden wir für das 2. Halbjahr auf die Jahrgangsmischung im Ganztag auch ganz verzichten, und ausschließlich Angebote für jeweils eine Kohorte/einen Jahrgang machen, um eben diese Änderungen in der Kurszusammensetzung in Zukunft zu vermeiden.

Wir bitten um Ihr Verständnis!

Jetzt bleibt mir nur noch, Ihnen und Ihren Familienangehörigen ein möglichst angenehmes und sicheres Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben zu wünschen!

Und so möchte ich zum diesjährigen Weihnachtsfest gerne mit einem kleinen Gedicht schließen:

Schenke groß oder klein,
Aber immer gediegen.
Wenn die Bedachten
Die Gaben wiegen,
Sei dein Gewissen rein.

Schenke herzlich und frei,
Schenke dabei,
Was in dir wohnt
An Meinung, Geschmack und Humor,
So dass die eigene Freude zuvor
Dich reichlich belohnt.

Schenke mit Geist – ohne List
Sei eingedenk,
Dass dein Geschenk
Du selber bist.

– Joachim Ringelnatz –

Mit vorweihnachtlichen Grüßen