Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, Kolleginnen und Kollegen, liebe Freunde der Heideschule!

Heute wende ich mich mit neuesten Informationen aus dem Regionalen Landesamt für Schule und Bildung an Sie. Dazu ist am Samstag die umfangreiche Rundverfügung 15/2021 eingegangen.

Hier das Wichtigste im Überblick:

Fangen wir mit dem Positiven an, was Ihnen deutliche Planungssicherheit ermöglicht:

  • Auch wenn die Inzidenzwerte an 3 aufeinanderfolgenden Tagen über 100 im Landkreis steigen sollten, wechseln Grundschulen nicht in Szenario C (Untersagung des Schulbesuchs), sondern bleiben in Szenario B und damit im täglichen Wechselunterricht (aus: Rundverfügung 15, S.2)!
  • Schriftliche Arbeiten können in Szenario B in allen Schuljahrgängen … in der Schule geschrieben werden (ebenda, S. 3)
  • An offenen Ganztagsschulen (wie an der Heideschule) findet kein Nachmittagsangebot statt (ebenda, S. 3)
  • Gemäß Niedersächsischer Coronaverordnung besteht für alle Schuljahrgänge, einschließlich des Primarbereichs … eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht am Sitzplatz. Abweichend hiervon darf die Mund-Nasen-Bedeckung in den Schuljahrgängen 1 – 4 abgenommen werden, soweit und solange die pflichtige Person einen Sitzplatz eingenommen hat und der Mindestabstand dauerhaft eingehalten werden kann.
  • Weiterhin gilt die Verpflichtung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen eine Mund-Nasen-bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen … zu tragen (ebenda, S. 5).
  • Für die Heideschule bedeutet dies: Auf den Fluren tragen wir weiterhin Masken, auf unseren vier nach Kohorten getrennten Schulhöfen in den Pausen aber nicht!
  • Allen Personen ist während des Schulbetriebs der Zutritt zum Gelände von Schulen untersagt, wenn Sie nicht … durch einen Test auf das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis nachweisen, dass keine Infektion mit dem Corona-Virus vorliegt. Dieses Zutrittsverbot gilt auch für die Notbetreuung (ebenda, S. 7). Die Durchführung der Tests darf nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.
  • Der Nachweis erfolgt zweimal pro Woche (Mo. & Mi. sowie Di. & Do. jeweils vor dem Präsenzunterricht; Notbetreuungskinder testen immer am Mo. und Mi.)
  • Ihnen als Eltern nichtvolljähriger Kinder werden zwei kostenlose (Laienselbsttests) für die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt (ebenda, S. 9). So wir die Tests immer rechtzeitig und in ausreichender Anzahl erhalten, werden wir diese Ihren Kindern immer am Donnerstag und Freitag für die darauffolgende Woche mit nach Hause geben. Die Auslieferung ist zunächst auf einen Zeitraum von 5 Wochen ausgerichtet (15. bis 19. Kalenderwoche, ebenda, S. 11)
  • Das negative Ergebnis ist von Ihnen als Eltern im Schulplaner/Hausaufgabenheft an den jeweiligen Testtagen (s. unter Punkt 8) mit dem Vermerk „negativ getestet“, Datum und Ihrer Unterschrift zu belegen („Schulen können auch die Vorlage des benutzen Testkits zum Nachweis verlangen).
  • Bei einem positiven Testergebnis des Laienselbsttests ist umgehend die Schulleitung zu informieren. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Die Betroffenen sollen zuhause bleiben und Kontakt zu einem (Kinder)Arzt aufnehmen, um einen PCR-Test zu veranlassen (ebenda, S. 10).
  • Soweit keine anderweitige Anordnung des Gesundheitsamtes besteht, dürfen die SchülerInnen nach einem negativen PCR-Test wieder am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Bei einem positiven PCR-Test übernimmt das Gesundheitsamt das Fallmanagement (ebenda, S. 10)
  • Wenn SchülerInnen oder deren Erziehungsberechtigte weder ein negatives Testergebnis noch eine ärztliche Bescheinigung über das Nichtvorliegen einer Infektion … am von der Schule festgelegten Testtag (s. Punkt 8) vorlegen, ist eine Teilnahme am Präsenzunterricht nicht möglich! Die SchülerInnen müssen dann die Lernzeit im Distanzlernen verbringen (ebenda, S. 11)
  • Nur im Ausnahmefall (z. B. Testung zu Hause ungültig/fehlgeschlagen) und unter dem Vorbehalt ausreichender Personal- und Testkapazitäten können die Kinder selbständig unter dem Vordach vor dem Haupteingang unter unser Aufsicht einen Selbsttest nachholen! Dies bedarf allerdings – da werden Sie mir sicherlich zustimmen – erst der Einübung mit den Kindern zuhause!

Ich hoffe, ich konnte Ihnen allen mit diesem Informationsüberblick weiterhelfen und Ihnen damit die benötigte Planungssicherheit geben.

Mit freundlichen Grüßen aus der Heideschule

T. Lesemann, Schulleiter GS Heideschule Schwanewede