Liebe Eltern,
in Ihrer Klasse gibt es am heutigen Tag einen positiven Schnelltest.
Dazu möchte ich gerne aus dem letzten Schreiben von Kultusminister Tonne zitieren:
„Es bleibt auch im Februar bei der täglichen Testung der Schülerinnen und Schüler, das hat sich gerade mit Blick auf die kürzere Inkubationszeit bei Omikron als sehr sinnvolle Maßnahme bewährt. …
Damit gilt in den Schulen dann praktisch durchgängig ABIT, es bedarf keiner gesonderten Anordnung mehr.
Es bleibt dabei, dass die Schule lediglich die Indexfälle, also die infizierten Personen, an das zuständige Gesundheitsamt meldet, nicht die Kontaktpersonen. Bedingt durch die tägliche Testung und das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gehen Kontaktpersonen aus dem schulischen Umfeld in der Regel nicht in Quarantäne, deshalb ist eine solche Meldung durch die Schule im Allgemeinen nicht erforderlich.
Die Gesundheitsämter erlassen auch weiterhin bei Bedarf Quarantäne-Anordnungen für enge Kontaktpersonen aus dem privaten Umfeld bzw. auch im schulischen Kontext, z. B. bei einer Häufung von Fällen innerhalb einer Lerngruppe … Schulleitungen können hingegen keine Infektionsschutzmaßnahmen erlassen.“.
Über Ihre Klassenlehrerin werden Sie in gewohnter Weise mit der entsprechenden Anzahl von Schnelltests versorgt. Das bedeutet konkret:
- An fünf aufeinanderfolgenden Schultagen führen die Schülerinnen und Schüler Selbsttests durch. Das negative Testergebnis wird durch Unterschrift der Eltern im Schulplaner bestätigt.
- An schulfreien Tagen (Wochenende) muss nicht getestet werden.
- Die Schülerinnen und Schüler achten verstärkt auf Symptome.
- Schülerinnen und Schüler mit negativem Selbsttestergebnis gehen weiter zur Schule.
- Wenn weitere Schülerinnen und Schüler positiv getestet werden, finden die gleichen Maßnahmen statt, wie sonst auch (Meldung an die Schule, Absonderung, Arzt aufsuchen etc.)
- Das Gesundheitsamt wird von der Schule informiert. Im Moment müssen Sie nichts weiter beachten/veranlassen.
- Das weitere „Case-Management“ übernimmt das Gesundheitsamt. Von hier erhalten Sie alle weiteren Informationen, so auch die aktuell gültigen Regelungen für die Rückkehr in die Schule („zertifizierte Bescheinigung“), die wir bei der Rückkehr in die Schule benötigen. Fragen Sie im Zweifelsfall bitte immer direkt beim Gesundheitsamt nach.
Mit freundlichen Grüßen
T. Lesemann